Am 5. Dezember 2011 haben National- und Ständerat in erheblich veränderter Zusammensetzung die 49. Legislaturperiode in Angriff genommen. Nach der Vereidigung aller Parlamentarierinnen und Parlamentarier - darunter auch den sechs neuen Deputierten aus Graubünden - bestellten beide Räte vorerst ihre Vorsitzenden. Der Nationalrat hat mit einem Glanzresultat den Thurgauer Präsidenten der Schweizer Bauern, Hansiörg Walter (SVP), zum neuen Ratspräsidenten gewählt. Der Ständerat bestimmte den Ausserrhodener Rechtsanwalt Hans Altherr (FDP) zu seinem neuen Vorsitzenden. Mit diesen Besetzungen liegen beide Räte im Jahre 2O12 in fester Ostschweizer Hand.
In sachpolitischer Hinsicht hatten beide Räte in der Wintersession eine äusserst reichbefrachtete Traktandenliste abzuarbeiten. Neben den ordentlichen Geschäften wie etwa der Kenntnisnahme der Jahresziele 2012 des Bundesrates oder der Genehmigung des weitgehend ausgeglichenen und daher kaum umstrittenen Bundesbudgets 2012 mussten die Ratsmitglieder bald einmal zur Kenntnis nehmen, dass die Wintersession nicht nur aus den bereits im Vorfeld vieldiskutierten Bundesratswahlen bestand.
Bereits zu Beginn der Session beschloss der Nationalrat nicht nur die Einführung eines Truppenombudsmanns für die Armee sondern stimmte im Bereich der Judikative einer wiederholt, zuvor aber stets erfolglos vorgebrachten
Vorlage für die Ausdehnung der Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesgesetze zu. Obschon der überbordende Rechtsschutz allseits beklagt wird, wurden beide Vorlagen vom Nationalrat gegen den Widerstand der SVP klar angenommen. Demgegenüber hat sich der Nationalrat bei der Legislative mehr Zurückhaltung auferlegt.
Ein aus den Reihen der SP eingebrachter Vorstoss, der mit höheren Löhnen für die Parlamentsmitglieder die Einführung eines Berufsparlaments ermöglichen sollte, wurde klar abgelehnt.
Mit ihren Schlussabstimmungen am 23. Dezember 2011 haben die eidgenössischen Räte 23 Vorlagen definitiv verabschiedet. Dazu gehören etwa die Anpassung des Raumplanungsrechts, mit welchem der Umbau von Bauernhäusern ausserhalb der Bauzone gelockert wird, die Revision des CO2- Gesetzes, mit welchem die Schweiz die Klimapolitik bis 2012 festgelegt hat, die Ergänzung von neun Doppelbesteuerungsabkommen und auch die Revision des Obligationenrechts, mit der das veraltete Rechnungslegungsrecht modernisiert wird.
Während der ordentlichen Session fand in beiden Räten zusätzlich eine ausserordentliche Session zum Thema „Starker Franken; Bedrohung für den Werkplatz“ statt. Obschon beinahe sämtliche Vorstösse zu diesem Thema abgelehnt wurden, fand ein Vorstoss aus Kreisen der SVP, welche eine zeitlich befristete Befreiung der Beherbergungsleistungen von der Mehrwertsteuer verlangt, eine hauchdünne Mehrheit (93 : 92). Obschon diese Vorlage für die Beherbergungsbetriebe im Kanton Graubünden Erleichterungen in der Höhe von ca. 25 Millionen bringt, fand sie leider nicht die Unterstützung aller Bündner Abgeordneten im Nationalrat.
In beiden Räten standen sodann verschiedene Geschäfte zur Erstberatung an. Im Nationalrat etwa wurde nach 11-jähriger Vorbereitungszeit die unter dem Titel „via sicura“ laufende Revision des Strassenverkehrsgesetzes aufgenommen. Gegend den Widerstand vor allem der SVP, welche eine Überregulierung befürchtete, ist der Rat auf die Vorlage eingetreten. Er hat diese aber im Verlaufe der Beratungen dort abgeschwächt, wo er vom Nutzen der vorgeschlagenen Massnahmen (bspw. Helmtragpflicht für Kleinkinder, Altersgrenzen für Velofahrer) nicht überzeugt war. Beraten wurde ferner auch die Revision des Tierseuchengesetzes sowie eine Teilrevision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit, welche beide eine grossmehrheitliche Zustimmung des Rates fanden. Im Verlaufe der Wintersession wurden sodann auch verschiedene parlamentarische Vorstösse überwiesen, mit welchen u. a. die Einführung einer Schuldenbremse bei der AHV und der IV, die Schaffung eines Integrationsrahmengesetzes für Ausländerinnen und Ausländer oder die Liberalisierung des Adoptionsrechts insbesondere für Paare, die in einer Lebensgemeinschaft leben, gefordert wird.
Im Ständerat wurde u.a. eine erneute Revision des Asylgesetzes, welche aber kaum eine Lösung für die gegenwärtig anstehenden Probleme bringen dürfte, verabschiedet. Die Revision sieht etwa vor, dass Wehrdienstverweigerer, wie sie bspw. heute in grosser Zahl aus Eritrea und Somalia in die Schweiz einreisen, inskünftig nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt werden. Auch sollen gemäss revidierter Gesetzesvorlage, welche zur Weiterberatung an den Nationalrat überwiesen wurde, in Zukunft keine Asylgesuche mehr auf Schweizer Vertretungen im Ausland eingereicht werden können. Keine Gnade fand demgegenüber das Präventionsgesetz beim Ständerat und wurde deshalb klar abgelehnt. Das Hauptanliegen der Gesetzesvorlage ist die Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung, was nach Auffassung des Ständerates nicht in einem besonderen Gesetz geregelt werden sollte und vielmehr Aufgabe des Einzelnen ist.
In der Wintersession hatten sich beide Räte sodann auch mit mehreren, inhaltlich verschiedenen Volksinitiativen zu befassen. Der Nationalrat nahm mit einem neuen Gegenentwurf zur Volksinitiative „Jugend + Musik“ praktisch alle Anliegen der Initianten auf und sprach sich nach dem Ständerat ebenfalls definitiv für den Gegenvorschlag aus. Weiter hat der Nationalrat die Volksinitiative „Schutz vor Passivrauchen“, mit welcher eine weitere Verschärfung des Rauchverbotes gefordert wird, gegen den Willen der Ratslinken abgelehnt. Zur Begründung seiner Ablehnung wurde immer wieder ausgeführt, der mit der Initiative angestrebte Nichtraucherschutz schiesse über das Ziel hinaus und das seit einem Jahr geltende Bundesgesetz bewähre sich in der Praxis.
Der Ständerat hatte sich mit der Initiative des Hauseigentümerverbandes „Sicheres Wohnen im Alter“ zu befassen. Er lehnte diese klar und den Gegenvorschlag etwas weniger deutlich ab. Die vieldiskutierte Idee, den Eigenmietwert abzuschaffen und im Rahmen einer Steuerreform zu ersetzen, ist damit bis auf weiteres vom Tisch. Zu Handen der Volksabstimmung und mit einer klar ablehnenden Empfehlung wurde von den Räten schliesslich die Initiative „Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk)“ verabschiedet. Das Anliegen der Initianten, welches eine mehr Mitspracherechte in aussenpolitischen Belangen für das Volk fordert, fand bei den Räten keinerlei Gehör und wurde dementsprechend klar abgelehnt. Über die Initiative kann das Stimmvolk folglich bereits im zweiten Semester der Jahres 2012 an der Urne abstimmen.
Zum Schluss sei auch nochmals in Erinnerung gerufen, dass am 14. Dezember 2011 der Bundesrat von der Vereinigten Bundesversammlung neu gewählt wurde. CVP, BDP und SP mit einem Stimmenanteil von 36.4 % verfügen über vier Sitze, FDP und SVP mit einem Stimmenanteil von 41.7 % verfügen über drei Sitze und sind damit in der Minderheit. Die SVP als wählerstärkste Partei mit 26.6 % verfügt wie die BDP mit 5.4 % Stimmenanteil über einen Sitz im Bundesrat, SP und FDP mit einem Stimmenanteil von 18.7 % bzw. 15.1 % dagegen über je zwei Sitze. Aus Bündner Optik mag das Ergebnis mit der Wiederwahl von Eveline Widmer Schlumpf durchaus erfreulich sein. Ob die definitive und mutwillige Aufgabe der Konkordanz, welche der Schweiz über Jahrzehnte Gewähr für eine stabile Landesregierung bot, im Landesinteresse liegt und die neue Koalitionsregierung eine bessere Regierungsform für die Schweiz darstellt, wird sich in Zukunft angesichts der grossen wirtschaftspolitischen Herausforderungen, die auf unser Land zukommen werden, schon bald weisen.
Quelle: vilan24